Investmentfonds.de | Kommentar zu möglichen Parteiprogrammpunkten der BSW von Sahra Wagenknecht
Dipl.-Kfm. Raimund Tittes, Vorstand der Kölner Investmentberatung INVEXTRA.COM AG
"Wir wollten die bestehende Lücke im deutschen Parteiensystem schließen und eine Partei gründen, die für wirtschaftliche Vernunft, soziale Gerechtigkeit und für Frieden und Freiheit einsteht.", so Amira Mohamed Ali, ehemalige Fraktionsvorsitzende der Linken und neue Vorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht.
Investmentfonds.de | Sarah Wagenknecht stellte mit ihren Mitstreitern auf einer Pressekonferenz Prinzipien für ein Programm einer möglichen neuen Partei vor, die sich vier Positionen auf die Fahne geschrieben hat: wirtschaftliche Vernunft, soziale Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit. Das sind Allgemeingrundsätze, gegen die erstmal die wenigsten einen Einwand erheben würden. Doch bei den Details werden beispielsweise die Unterschiede zu den Positionen der Grünen, DIE LINKE und SPD deutlich. So ist das Bündnis Sahra Wagenknecht beispielsweise für dem Import von russischem Öl und Gas, für die Kernkraft und für eine strikte Begrenzung der Migration.
Wenn Wagenknecht Kanzlerin wäre, dann würde sie folgende Punkte in den ersten Tagen umsetzen:
- billiges Öl und Gas aus Russland
- Kernenergienutzung
- Ausbau Schienenverkehr
- staatlichen Fonds für innovative Unternehmen
- Bei Bedarf Zerschlagung von Monopolisten und Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung
- Begrenzung der Zuwanderung
- Ausbildung stärken
- Wohlstand besser verteilen
- mehr Anreize zum Arbeiten bieten, mehr Netto vom Brutto
Beurteilung:
"Vor allem die Zerschlagung von Monopolisten und Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung erzeugt Aufsehen in den Medien, doch es folgt den Prinzipien einer funktionierenden ordoliberalen Marktwirtschaft und ist kein sozialistisches Konzept. Die Zerschlagung von Monopolisten ist eine Notwendigkeit, um für funktionierenden Wettbewerb zu sorgen und Wohlstand besser zu verteilen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und ihren Kunden. Es ist also nicht per se verwerflich Monopolisten und Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung zu zerschlagen, selbst in den USA findet das regelmäßig statt, aktuell sind die MegaTech Konzerne Apple, Alphabet (Google), Amazon, Meta (Facebook) und Microsoft in der Beobachtung von deren Kartellwächtern und dem federführenden US-Justizministerium, was genau richtig ist, da einige dieser Unternehmen inzwischen mutmasslich eine marktbeherrschende Stellung aufweisen und demzufolge zu viel Marktmacht besitzen würden.", erläutert Dipl-Kfm. Raimund Tittes, Vorstand der Kölner Investmentberatung INVEXTRA.COM AG, die seit 2004 regelmässig von FINANZtest als Vermittler günstiger Finanzangebote empfohlen wird.
"Unter der neuen Biden Regierung in den USA wurde die Auffassung zu Kartellen und Monopolen geändert und seither sollen auch Unternehmen vor Gericht gebracht und bestraft werden, die ihre Marktmacht missbrauchen, um Konkurrenten zu schaden. Die zwischenzeitliche Position von früheren US-Regierungen, wonach man das Internet den Konzernen und alleine dem Marktgeschehen überlassen könne, solange die Produkte der Monopolisten dem Verbraucherwohl in Bezug auf Komfort und Preis dienen würden, wird in Washington inzwischen verneint. Vor kurzem ist Google vom US-Justizministerium angeklagt worden, da es Milliarden an Apple und Samsung gezahlt hat, damit die Suchmaschine Google als Standard auf den Smartphones voreingestellt wurde, was kleinere gleichwertige Suchmaschinen im Wettbewerb benachteiligt habe. Hier macht das US-Justizministerium tatsächlich einen signifikanten Vorwurf zur Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung von Google. Das gerichtliche Verfahren vom US-Staat gegen Google wird mutmasslich nicht ohne Konsequenzen für Google ausgehen. Die Aktionäre von Google hat das bisher kalt gelassen, der Aktienkurs liegt nahe seinem Allzeithoch. Aktionäre von Google gehen offensichtlich weiterhin davon aus, dass Google seine marktbeherrschende Stellung weiter ausbauen kann.
Auch die Kartellämter in Deutschland und EU gehen verstärkt gegen die US-Tech-Konzerne vor, wegen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. Zuletzt hat das Bundeskartellamt in Deutschland die US-Konzerne Google, Meta, Apple, Amazon und Microsoft als Unternehmen mit einer "überragenden marktübergreifenden Bedeutung" eingestuft, die es dem Kartellamt gestatten, frühzeitig "wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen" zu prüfen und zu untersagen. Auch die EU-Kommission hat im September 2023 sechs Internetkonzerne als Gatekeeper (Torwächter) auf Online-Märkten definiert. Für solche Gatekeeper gelten verschärfte EU-Regeln, um Wettbewerb und Innovation zu fördern. Zu den sechs Internetgiganten zählen die fünf US-Techkonzerne Apple, Alphabet (Google), Amazon, Meta (Facebook), Microsoft und der chinesische Konzern Bytedance mit seiner Plattform Tiktok. Dass Sarah Wagenknecht sich also das Thema Zerschlagung von Monopolisten und Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung auf die Fahne schreibt ist nicht verwerflich, es muss nur mit Leben gefüllt werden und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) müsste nochmals angepasst werden.", so Investmentexperte Tittes von der INVEXTRA.COM AG.
*** Link TIPP der Redaktion:
Hier klicken >>> Rechner TOOL im Überblick:
Hier können Sie unsere Rechner zum Sparplan, Einmalanlage, Entnahmeplan, Vorsorgerechner - mit oder ohne Fonds testen!
***
- Ende der Nachricht
Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder (Invextra AG). Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar (Invextra AG).
INVESTMENTFONDS.DE |
|
INVESTMENTFONDS.DE | Hinweise in eigener Sache:
Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
Risikohinweis: Die Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder. Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar.